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Unterkunft vermieten

Die Vermietung an Monteure und andere Berufsreisende ist in vielen europäischen Städten üblich, denn die Nachfrage nach einfachen, möblierten Unterkünften steigt. Privatpersonen können so unbewohnte Zimmer bzw. Unterkünfte weitervermieten, vorausgesetzt, dass alle Rahmenbedingungen erfüllt sind und die Erlaubnis zur Vermietung des Wohnraums erteilt ist. Bei der Vertragswahl gibt es verschiedene Kriterien zu beachten – welcher Vertrag ist der Richtige für Sie? Was muss der Vertrag beinhalten und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Artikel!

Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag?

Welcher Vertrag für Sie geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sofort beantworten. Bei der Vermietung von Flächen wird entweder ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag aufgesetzt. Dies hängt ganz davon ab, welche zusätzlichen Leistungen Sie Ihren Gästen bieten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mieter im örtlichen Einwohnerregister eingetragen ist. 

Wenn zum Beispiel als Zusatzleistung eine Reinigung oder ein Wäscheservice angeboten wird, spräche das eher für einen Beherbergungsvertrag. Denn entscheidend ist hier, ob neben den Wohnräumen auch hoteltypische Angebote wie z. B. ein Wäscheservice angeboten werden. 

Bei der zeitweisen Vermietung empfiehlt sich ein Mietvertrag. Dieser kommt dann in Frage, wenn Sie private Räumlichkeiten wie eine Ferienwohnung etc. an Monteure vermieten und dabei keine Zusatzleistungen anbieten. Mit der Vermietung soll Leerstand der Räume vermieden werden und laufende Kosten gedeckt werden. 

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der bei einer zeitlich befristeten und unbefristeten Vermietung von Räumlichkeiten zum Einsatz kommt. Darüber hinaus werden keine weiteren Serviceleistungen wie Wäscheservice o. ä. vereinbart. Der Mieter ist selbstständig für seine Verpflegung, Wäsche und die Reinigung des Wohnraums verantwortlich. Sie sind als Vermieter lediglich dazu verpflichtet den angegebenen Wohnraum zu überlassen. Der Vertrag kommt zustande, sofern beide Parteien (Mieter und Vermieter) unterschrieben haben. 

Rechte und Pflichten Mietvertrag

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Gesetz. Ein Mietvertrag muss immer schriftlich festgehalten werden und von beiden Parteien unterschrieben werden.

Als Vermieter haben Sie folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Instandhaltung der allgemeinen Teile und Anlagen des Hauses
  • Erhaltung der Heizthermen, Wasserboiler und sonstigen Wärme­be­reit­ungs­ge­räte und alle notwendigen Reparaturen
  • Sicherheit in der Monteurunterkunft gewährleisten
  • Reparaturen in der Wohnung, die ernste Schäden des Hauses oder eine er­hebliche Gesundheitsgefährdung darstellen, beheben

Als Mieter haben Sie folgende Pflichten:

  • regelmäßige Zahlung der vereinbarten Miete
  • Mängel an der Wohnung müssen dem Vermieter gemeldet werden
  • nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung geräumt übergeben

Ein Mietvertrag kann auf mehrere Weisen beendet werden. Die häufigsten Möglichkeiten sind Zeitablauf, Aufhebungsvertrag und Kündigung. Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist nur möglich, wenn schwerwiegende Vorwürfe vorliegen und diese vorher schriftlich in einer Abmahnung kommuniziert wurden. 

Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag, auch Gastaufnahmevertrag genannt, wird in der Regel dann verwendet, wenn dem Mieter neben dem Wohnraum auch Serviceleistungen angeboten werden. Die zusätzlichen Serviceleistungen sind Bestandteil des Vertrages und können nicht ausgenommen werden. Ihre Unterkunft ist verbindlich gebucht, wenn Sie vom Gast angefragt und von Ihnen zugesagt wurde oder auch bei ganz kurzfristigen Buchungen direkt von Ihnen bereitgestellt wird. Das heißt, ein Beherbergungs­vertrag/Gastaufnahme­vertrag entsteht üblicherweise formfrei, meistens mündlich bzw. telefonisch. Ein schriftlicher Vertrag ist hier ungewöhnlich. Sie können aber, wenn Sie möchten, auf eine Schriftform bestehen.

Der Beherbergungs­vertrag ist ein gemischter Vertrag mit wesentlichen Elementen aus einem Mietvertrag. Die Beherbergung stellt also eine Sonderform des Mietvertrages dar. Speziell geregelt sind die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Gast.
In der Regel treten Sie bei einem Beherbergungsvertrag nicht als Vermieter sondern aus Gastwirt auf. Dabei trifft Sie zum Beispiel eine verschärfte Haftung für Schäden für die von Ihrem Gast eingebrachten Sachen, die Sie als Vermieter nicht trifft. Andererseits behalten Sie das Hausrecht.